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Flachgau
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Aberseegeschlossen seit: 18:00
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Bergheimgeschlossen seit: 18:00
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Elsbethengeschlossen seit: 18:00
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Eugendorfgeschlossen seit: 18:00
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Faistenaugeschlossen seit: 17:30
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Göminggeschlossen seit: 18:00
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Grödiggeschlossen seit: 18:00
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Hofgeschlossen seit: 18:00
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Michaelbeuerngeschlossen seit: 17:00
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Obertrumgeschlossen seit: 18:00
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Straßwalchengeschlossen seit: 18:00
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Walsgeschlossen seit: 18:00
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Bergheimgeschlossen seit: 17:00
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Innsbruck Land
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Leutaschgeschlossen seit: 12:00
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Lungau
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St. Michaelgeschlossen seit: 18:00
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Tamsweggeschlossen seit: 18:00
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Zederhausgeschlossen seit: 18:00
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Tamsweggeschlossen seit: 17:00
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Pinzgau
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Bruckgeschlossen seit: 18:00
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Leoganggeschlossen seit: 17:00
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Mittersillgeschlossen seit: 18:00
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Niedernsillgeschlossen seit: 17:30
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Bramberggeschlossen seit: 18:00
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Raurisgeschlossen seit: 18:00
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Saalbachgeschlossen seit: 17:00
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Saalfeldengeschlossen seit: 18:00
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St. Martin bei Lofergeschlossen seit: 18:00
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Taxenbachgeschlossen seit: 18:00
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Bramberggeschlossen seit: 17:00
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Bruck a.d. Glocknerstraßegeschlossen seit: 17:00
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Saalfeldengeschlossen seit: 17:00
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Pongau
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Altenmarktgeschlossen seit: 17:30
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Bischofshofengeschlossen seit: 18:00
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Bad Hofgasteingeschlossen seit: 18:00
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Großarlgeschlossen seit: 18:00
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Radstadtgeschlossen seit: 17:30
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St. Johanngeschlossen seit: 18:00
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Wagraingeschlossen seit: 18:00
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Flachaugeschlossen seit: 17:00
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St. Johanngeschlossen seit: 17:00
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Schwaz
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Hart im Zillertalgeschlossen seit: 17:30
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Stummgeschlossen seit: 17:00
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Zell am Zillergeschlossen seit: 17:30
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Tennengau
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Abtenaugeschlossen seit: 18:00
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Annaberggeschlossen seit: 17:30
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Halleingeschlossen seit: 18:00
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Kuchlgeschlossen seit: 18:00
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St. Kolomangeschlossen seit: 17:30
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Transport und Anhänger
1149,00€
18,99€
28,99€
28,99€
28,99€
21,99€
1149,00€
1890,00€
2390,00€
3650,00€
Achtung, Ladungssicherung!
Warum Zulassungsbesitzer, Lenker und Verlader immer in der Verantwortung stehen!
Wussten Sie, dass durch mangelnde Ladungssicherung jedes Jahr Schäden von mehreren 100 Millionen Euro entstehen?
Dabei werden fatalerweise oft unbeteiligte Verkehrsteilnehmer durch verrutschte oder heruntergefallene Ladung verletzt oder gar getötet. Wenn so etwas geschieht, sind die Folgen für Versender und Transporteure schnell gravierend, denn in solchen Fällen verweigern entweder die Versicherungen die Regulierung oder sie fordern ihre Ausgaben von Ihnen bzw. Ihrer Firma zurück.
Die Ladungssicherungspflicht gilt gewerblich und privat nach:
§ 61 StVO (1) Auszug: Die Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, dass sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. Es ist verboten, einen Teil der Ladung nachzuschleifen, es sei denn, dass es sich um eine vom Straßenhalter erlaubte Beförderung von Baumstämmen auf Holzbringungswegen handelt.
§ 101 Abs.1 KFG/lit. e Auszug: Die Ladung oder einzelne Teile sind erforderlichenfalls z. B. durch Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen oder Kombinationen geeigneter Ladungssicherungsmittel zu sichern. In besonders schweren Fällen drohen sogar empfindliche strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Anweisungen unsere Mitarbeiter beim Sichern des Ladegutes mitzutragen bzw. die richtigen Produkte dazu finden Sie in Ihrem Lagerhaus- oder Technikstandort.