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Flachgau
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Aberseeheute geschlossen
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Bergheimheute geschlossen
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Elsbethenheute geschlossen
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Gömingheute geschlossen
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Bergheimheute geschlossen
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Saalfeldenheute geschlossen
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Förderhinweise
Sanierung Wohnbauförderung
Salzburger Energieförderung
Landesförderung des Bundeslandes Salzburg
Anlagen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag vor Bestellung der Anlage gestellt wird. Beachten Sie auch die individuellen Förderungen der Gemeinden!
Energieförderungen:
- Heizung (Biomasse, Wärmepumpe)
- Solar (Thermische Solaranlagen, Photovoltaik für private Haushalte, Photovoltaik Speicherförderung, Betriebliche Photovoltaik-Anlagen, Photovoltaik Großanlagen)
- Winterfit
- Bundesförderung
- Förderung von Gemeinden
- Förderungen Kleinanlagen für Gemeinden
Bundes-Förderung zum Ausstieg aus fossilen Heizsystemen
Für die Bundes-Förderung zum Ausstieg aus fossilen Heizsystemen können ab 11.05.2020 wieder Anträge gestellt werden.
Die Förderungsaktion „raus aus Öl“ ist Teil der Sanierungsoffensive für Betriebe und Private, für die insgesamt 142,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Davon sind 100 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „raus aus Öl“ reserviert. D.h. die Antragstellung ist solange möglich, solange Fördermittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2020.
Gefördert wird die Umstellung von fossilen Heizsystemen auf eine klimafreundliche Technologie mit einem einmaligen Bonus. Ab 11.05.2020 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 20 Wochen gestellt werden.
- Info der Kommunalkredit Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus
- Info der Kommunalkredit mehrgeschossiger Wohnbau
Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich: Sanierungscheck für private 2020
Aufgrund des großen Erfolges im Vorjahr wird die Förderungsaktion Sanierungsscheck für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) weitergeführt. Damit werden thermische Gebäudesanierungen unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Hier können Sie die Online-Anträge ausfüllen:
Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden.
Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2020 und dem 30.06.2022 erfolgen.
Land verdoppelt die Sanierungsförderung
Gültig ab 1. August.
Alle weiteren Infos finden Sie hier: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/sanierungsfoerderung.aspx
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Bitte beachten Sie, der Energieausweis ist nur für 10 Jahre gültig! Weitere Informationen erhalten Sie unter: Energieausweis
Salzburger Wohnbauförderung
Landesförderung des Bundeslandes Salzburg
Link zur Salzburger Wohnbauförderung
Mögliche Förderung bei Berechtigten:
- 20 Prozent bei größeren Renovierungen (mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle) und Standards für energieeffiziente Bestandsbauten
- 15 Prozent bei sonstigen Sanierungen
Zuschlagspunkte für Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl erhöhen den Grundbetrag um 0,5 Prozent je Zuschlagspunkt. Die förderbaren Sanierungskosten sind unterschiedlich je nach Maßnahme gedeckelt. Maximal betragen sie 100.000 Euro.
Beispiel Sanierung - gefördert werden:
- Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
- Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Thermische oder photovoltaische Solaranlagen
- Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Dachsanierung
- Alten- und behindertengerechte Ausstattung
- Erstmaliger Einbau oder Sanierung eines Bades
- Elektroinstallationen
- Baulicher Feuchtigkeitsschutz
- Sonstige Sanierungsmaßnahmen
Das Förderungsansuchen muss rechtzeitig vor Baubeginn gestellt werden. Grundsätzlich darf mit dem Bau vor Abschluss des Fördervertrages nicht begonnen werden. Ein vorzeitiger Baubeginn kann nicht beantragt werden.
Kontakt für Kunden die sich für eine Förderung interessieren:
- Wohnberatung des Landes Salzburg (Tel.: 0662/8042-3000)
- Salzburger Institut für Raumordnung (Tel.: 0662/623455)
Im Zuge der Sanierungsförderung ist auch die Kontaktaufnahme mit der Energieberatung empfehlenswert:
- Energiewirtschaft und -beratung (Tel.: 0662/8042-3970), energie@salzburg.gv.at
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